Gebührenordnung
1.
Aufgabe der Musikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik
heranzuführen, Freude am Musizieren zu wecken, Begabungen frühzeitig zu erkennen, sie individuell
zu fördern sowie befähigte Musikschüler auf ein Berufsstudium vorzubereiten.
2.
Das Unterrichtsgeld ist ein Jahresentgeld und wird in 12 monatlichen Teilbeträgen
durch Bankabruf erhoben.
3.
Die Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in NRW gilt auch
für die Musikschule.
4.
Bei Unterrichtsausfall, der durch die Musikschule zu verantworten ist, wird einmalig ein
Ersatztermin angeboten.
Für Unterrichtsausfall, der durch den Schüler oder Erziehungsberechtigten verursacht wird,
kann auf Antrag in Härtefällen Ersatz gewährt werden.
5.
Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann ordentlich erstmalig
sechs Monate nach Unterrichtsbeginn und dann jeweils alle sechs Monate beidseitig gekündigt werden.
Die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor Ablauf der sechs Monate bei der Musikschule
eingegangen sein.
6.
Die Gebühren betragen:
Preise info
Fach | Zeit in Minuten | Monatlicher Teilbetrag in € |
Elementare Musikpädagogik | | |
ab 4 Monaten | 45 | 25 |
ab 18 Monaten | 45 | 25 |
ab 4. Lebensjahr | 45 | 25 |
Instrumental-/Vokalunterricht | | |
Instrumenten Schnupper Kurs 4x6 Einheiten | 45 | 4x35 |
Einzelunterricht | 30 | 60 |
Einzelunterricht | 45 | 90 |
Partnerunterricht | 45 | 50 |
Gruppenunterricht ab 3 Personen | 45 | 40 |
Gruppenunterricht ab 3 Personen | 60 | 45 |
Erwachsenentarif: monatlicher Teilbetrag + 10% | | |
Erwachsenenservice 14 tägig oder nach Vereinbarung | 2x45 | 55 |
7.Nehmen mehrere Familienmitglieder am Instrumental- oder Vokalunterricht teil, oder
ein Schüler mehrere Fächer, reduziert sich die Unterrichtsgebühr ab dem 2. Teilnehmer bzw.
Fach um jeweils 5%.